BGH terminiert im Untreueverfahren zulasten der Allianz AG

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Untreueverfahren zulasten der Allianz AG Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Am 01.04.2020 verhandelt der 5. Senat des BGH über die vom Landgericht Leipzig im Untreueprozeß verhängten Strafen. Den in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Angeklagten Thomas G. verurteilte das Landgericht Leipzig wegen Beihilfe zur Untreue in 18 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen. Diese Strafen wollte die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht akzeptieren und ging in Revision.

update 24.03.2020: Der BGH hat wegen der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus auch den Revisionshauptverhandlungstermin in dieser Sache aufgehoben. Wann neu terminiert wird, steht noch nicht fest.

update 01.05.2020: Der 5. Senat des BGH in Leipzig hat nunmehr Termin zur Revisionsverhandlung bestimmt auf den 27.05.2020.

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