Freispruch im Prozeß um den Buttersäureanschlag auf Justizminister Gemkow

Das Landgericht Leipzig sprach in 2. Instanz den von RA Thomas verteidigten Angeklagten Thomas K. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung frei.

Noch im September 2017 war das Amtsgericht Leipzig nach langwieriger Hauptverhandlung davon überzeugt, dass der von RA Thomas verteidigte Angeklagte und weitere unbekannte Täter am 24.11.2015 die Fenster der Wohnung des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow mit Steinen einwarfen und anschließend mit Buttersäure gefüllte Weihnachtsbaumkugeln durch die zerstörten Fenster in die Wohnung einbrachten. Die Überzeugung begründete das Amtsgericht mit einer DNA-Spur des Angeklagten, die an einer Verpackung für Christbaumkugeln in der Nähe des Tatortes gefunden wurde. Das Amtsgericht verurteilte Thomas K. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten.

Bereits im amtsgerichtlichen Verfahren vertrat RA Thomas die Auffassung, dass das Hauptverfahren gegen den Angeklagten Thomas K. niemals hätte eröffnet werden dürfen, da kein hinreichender Tatverdacht vorgelegen hat, der aber Voraussetzung für eine Eröffnung des Hauptverfahrens ist. Aus diesem Grunde stellte RA Thomas gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende des Schöffengerichts, der als unbegründet von einem anderen Amtsrichter abgelehnt wurde.

Gegen das Urteil legte sowohl die Staatsanwaltschaft Leipzig zu Ungunsten des Angeklagten, als auch RA Thomas Berufung ein, so dass es zur Neuauflage des Prozesses kam.

Im Berufungsverfahren ließ der Vorsitzende Richter der Berufungskammer zeitig erkennen, dass er allein die Existenz einer DNA-Spur als nicht ausreichend für die Annahme einer Täterschaft des Angeklagten ansehe, nachdem bereits im amtsgerichtlichen Verfahren ein weiterer Angeklagter trotz des Vorliegens einer DNA-Spur an einem verwendeten Stein freigesprochen wurde.

Nachdem alle Zeugen und Sachverständigen an 3 Hauptverhandlungstagen erneut gehört und befragt wurden, beantragte die Staatsanwaltschaft Leipzig eine im Vergleich zum amtsgerichtlichen Urteil erhöhte Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. RA Thomas und Mitverteidiger RA Engel beantragten Freispruch.

Die Berufungskammer folgte den Anträgen der Verteidigung und spracht Thomas K. von allen Tatvorwürfen frei. Der Vorsitzende wies in seiner mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass allein die DNA-Spur, zumal an einem mobilen Spurenträger festgestellt, eine Täterschaft nicht begründen kann. Andere Beweiserhebungen (Tatzeugen, Durchsuchungen usw.) haben eher zu einer Entlastung des Angeklagten geführt.

RA Thomas nach dem Freispruch: „Es war ein intensives aber auch von der Berufungskammer akribisch geführtes Verfahren mit dem einzig konsequenten Ergebnis. Es hat uns schon verwundert, wie die Ermittlungsbehörden recht einseitig ermittelten und anderen Spuren, wie die des Fährtenhundes, nicht nachgegangen sind. Wenn dann der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Plädoyer noch eine höhere Haftstrafe gegen den Angeklagten beantragt, müssen Zweifel an der Objektivität der Staatsanwaltschaft erlaubt sein.“

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil bereits Revision einlegt.

tl_files/Bilder/IMG_2124 (2).jpg

Quelle: Leipziger Volkszeitung

Zurück