„Macheten-Mann-Fall“ vom Dresdner Hauptbahnhof – Urteil

Am 24.09.2021 urteilte das Schwurgericht am Landgericht Dresden in einem Verfahren um einen zweifach versuchten Totschlag am 15.11.2020 am Dresdner Hauptbahnhof.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der von Rechtsanwalt Thomas als Wahlverteidiger verteidigte Angeklagte mit 2 Macheten in der Hand durch die Kuppelhalle des Dresdner Hauptbahnhofes lief und es auf dem Bahnhofsvorplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem Landsmann und dessen Bruder kam, in dessen Folge einer der Personen nur leicht und der Angeklagte schwer verletzt wurde.

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden lautete daher auf versuchten Totschlag und nochmals versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Im Rahmen der Hauptverhandlung kristallisierte sich eine persönliche Beziehung von Täter und Opfer heraus, wobei das Opfer den Angeklagten über einen langen Zeitraum vorher in massiver Weise durch soziale Medien beleidigt, erniedrigt und bedroht hatte.

Im Ergebnis folgte die Schwurgerichtskammer dem Antrag von Rechtsanwalt Thomas und verurteilte den Angeklagten (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und setzte diese Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlag in 2 Fällen und gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Der seit 10 Monaten bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Rechtsanwalt Thomas nach der Urteilsverkündung: "Es war ein intensiv geführtes Verfahren, dass sich tatsächlich erst mit der Beweisaufnahme öffnete. Der Kammer muss ich zugute halten, dass diese immer an der vollständigen Sachverhaltsaufklärung interessiert war."

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