Presserecht

 

Rechtsanwalt Braeske vertritt Sie in presserechtlichen Angelegenheiten zur Begegnung falscher Tatsachenveröffentlichungen über Ihre Persönlichkeit bzw. Ihr Unternehmen oder der ungenehmigten Veröffentlichung von Bildmaterial Ihrer Person in der Presse wie auch im Internet außergerichtlich und gerichtlich vor allen deutschen Gerichten. Die besonderen formellen Anforderungen einer Gegendarstellung im Presserecht, wie auch die Besonderheiten in den sonstigen presserechtlichen Verfahren, machen die Inanspruchnahme eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwaltes zur erfolgreichen Rechtsverfolgung bereits  im außergerichtlichen Stadium beinahe unabdingbar. RA Braeske hat im Dezember 2013 den theoretischen Ausbildungsteil zum Fachanwalt für Urheber- und Presserecht erfolgreich abgeschlossen und vertritt seit mehr als 5 Jahren Mandanten in presserechtlichen Angelegenheiten. Seine Erfahrungen sichern Ihnen in diesen terminlich brisanten Angelegenheiten ein zeitnahes und kompetentes Vorgehen zum effektiven Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte.