Strafrecht und Strafverteidigung

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mario Thomas ist nun in seinem zweiten Jahrzehnt als Strafverteidiger tätig. Sein Erfahrungsspektrum reicht insoweit vom Bußgeldverfahren über alltägliche Strafverteidigungen (BtMG, Vermögensdelikte, Körperverletzungen) bis hin zu schwerwiegenden Kapitalverbrechen und komplexen Sachverhalten bei denen Vorwürfe schwerwiegender Wirtschaftsdelikte im Raum standen. So verteidigte RA Thomas z.B. im Terrorverfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Dresden ("Gruppe Freital"), im Anschlagsprozeß auf die Wohnung des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow, im Allianz-Betrugsverfahren oder aktuell im Verfahren um den Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden.

Neben der Verteidigung in den Instanzen, hat RA Thomas auch bereits erfolgreich Verfassungbeschwerden erhoben.