Privates Baurecht

 

Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau Beteiligten. Gesetzliche Grundlage des privaten Baurechts ist im Allgemeinen das Bürgerliche Gesetzbuch, es wird jedoch durch eine Vielzahl von Einzelregelungen ergänzt. Dabei spielt die Vertragsordnung für den Bau eine maßgebliche Rolle.

 

Gleichgültig ob Sie als Bauherr, Bauunternehmer oder als Architekt/Planer in ein Bauvorhaben involviert sind, bei Problemen kann es teuer werden. Dabei können sich die am Bauvorhaben Beteiligten durch eine intelligente Vertragsgestaltung und vorausschauendes Verhalten vor Risiken schützen. Dies fördert die ordnungsgemäße Abwicklung des Bauprojekts und grenzt die Verantwortlichkeiten ab. Leider bewirken unklare, ungünstige oder fehlende vertragliche Reglungen sowie ungeschicktes Vorgehen bei der Durchführung des Bauvorhabens Nachteile die nachträglich nicht oder nur schwer korrigierbar sind. Das Baurecht sieht verschiedene Mechanismen vor, sich in der jeweiligen Situation gegen Verluste zu schützen.

 

Wir beraten Sie hierzu umfassend, von der Vertragsverhandlung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

 

Vertragsgestaltung

Unsere Aufgabe beginnt mit der individuellen Vorbereitung und Betreuung von Verträgen. Sie entscheiden, ob wir einen ausgeglichenen bis hin zu einem Ihren Bedürfnisse widerspiegelnden Vertrag entwerfen. Dabei beraten wir Sie zu allen wesentlichen vertraglichen Regelungserfordernissen und fertigen für Sie die erforderlichen Bauvertrag an, denn nur abgestimmte Verträge gewährleisten finanzielle und terminliche Sicherheit für das Projekt. Unsere Leistungspalette umfasst beispielsweise die komplette Vertragsgestaltung und –prüfung für Bauverträge für den Bauherrn, den Generalunternehmer und – übernehmer, die Einzelgewerkvergaben oder Bauträgervorhaben. Des Weiteren erstellen wir Arge-, Konsortial- und Nachunternehmerverträge etc.

 

Baubegleitende Rechtsberatung

Neben dem Vertragsmanagement sehen wir unsere Funktion in der Umsetzung der vertraglichen Festlegungen und in der Baubegleitung. Gerade wegen der komplexen Wechselwirkungen empfiehlt es sich, eine begleitende Rechtsberatung bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen in Anspruch zu nehmen, um aufkommende Konflikte zu vermeiden. Wir lösen für Sie effizient technische und juristische Fragen und arbeiten Ihnen  baubegleitend praxisgerecht und wirtschaftlich zu bzw. führen den erforderlichen Schriftverkehr mit den Beteiligten. Insbesondere führen wir für Sie das Vertrags- und Nachtragsmanagement, bieten allgemeine Beratung zur juristischen Umsetzung von zeit- und kostensparendem Planen und Bauen und werden bei zeitlichen Verzögerungen am Bauvorhaben tätig. Daneben werden wir bei Vergütungsfragen (z.B. Werklohn- und Gegenansprüchen) sowie Abrechnungen tätig und klären Sicherheitsleistungen wie Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen, Bauhandwerkersicherheiten und GSB.

 

Abwicklung des Bauvertrages

Daneben werden wir im Rahmen der juristischen Qualitätskontrolle, bei der Abnahme und Mängelhaftung sowie bei Verzugsschäden, Vertragsstrafen, Vertragskündigungen und der Schlussrechnung sowie bei der Abwicklung von Bauverträgen in der Insolvenz tätig.

Sollten während oder nach der Bauausführung Auseinandersetzungen entstehen, bereiten wir unter Bewertung der Risiken zunächst den Verhandlungsweg vor. Kann ein Rechtsstreit nicht verhindert werden, leiten wir die erforderlichen Schritte nach weiterer Abstimmung mit Ihnen ein. Wir beraten sie bei Schadenersatzansprüche und komplexe Schadensabwicklung, Klageverfahren in allen Instanzen, der Zwangsvollstreckung, im einstweiligen Rechtsschutz, Sachverständigensuche, Schiedsgutachterverträge, Gutachten, Schlichtungsvereinbarungen und -verfahren (z.B. SOBau), Streitschlichtung (Mediation), Vergleichsverhandlungen und darüber hinaus im selbständigen Beweisverfahren oder andere Verfahrensarten.

 

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zuständiger Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Otto.