Gesellschafts- und Handelsrecht

 

Ich berate Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen, die in kleineren und mittleren Gesellschaften auftreten können und vertrete Sie in Konfliktfällen vor allen deutschen Gerichten, sei es bsplw. bei der Anfechtung eines ungewollten Gesellschafterbeschlusses, bei der Verteidigung gegen die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft nach Tod eines Gesellschafters oder bei der vorausschauenden Gesellschaftsübertragung im Wege eines weitsichtigen Firmenüberganges.