Prozess um Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 beginnt.

In Magdeburg begann am 10.11.2025 einer der größten Prozesse der Nachkriegsgeschichte. 11 Monate nach dem Anschlag am 20.12.2024 auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und mehr als 300 Verletzten muss sich der Attentäter vor Gericht verantworten. 

Die Anklage wirft dem 51-jährigen Taleb A. unter anderem vollendeten Mord in sechs Fällen und versuchten Mord an weiteren 338 Menschen vor. 

Das Verfahren wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg geführt, nachdem der Generalbundesanwalt nach Vorlage des Verfahrens durch das Landgericht Magdeburg die Übernahme ablehnte. Der Generalbundesanwalt stufte das Verfahren nicht als Staatsschutzverfahren ein (für ein solches wäre der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht zuständig gewesen); der Täter habe aus „persönlicher Frustation“ gehandelt. 

 

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Rechtsanwalt Thomas vertritt eine Geschädigte des Anschlages als Nebenklagevertreter und meint zum Prozessauftakt: „Oft werden die Kosten für dieses Verfahren kritisiert – immerhin soll allein die Errichtung des temporären Gerichtssaals über 1,7 Millionen Euro gekostet haben -  jedoch wird dabei übersehen, dass die Justiz verpflichtet ist, Verfahren von großer Bedeutung unter rechtsstaatlichen Bedingungen durchzuführen. Die Gerichte sind verpflichtet, Strafverfahren nach den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Grundgesetzes ordnungsgemäß und fair abzuwickeln. Dabei müssten sie die Rechte der Opfer, die Sicherheit aller Beteiligten und die notwendige Infrastruktur für den Prozess berücksichtigen. Die Kosten dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen. Es ist eine rechtsstaatliche Pflicht, das Verfahren professionell und rechtssicher zu führen. Das ist die Justiz den Geschädigten des Anschlags schuldig.“

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