Prozess um besonders schweren Raub am Leipziger Hauptbahnhof endet mit Bewährungsstrafe
Dem von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Angeklagten legte die Staatsanwaltschaft Leipzig u.a. zur Last, am 03.09.2024 im Park am Bürgermeister-Müller-Denkmal in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam mit einem weiteren Mittäter einer anderen Person unter Vorhalt eines Messers und der Drohung, die andere Person töten zu wollen, ein Fahrrad weggenommen zu haben.
Bild: Dirk Knofe, LVZ 07.02.2025
Rechtlich bewertete die Staatsanwaltschaft Leipzig und auch im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens das Landgericht Leipzig diesen Sachverhalt als besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Tatbestand des besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren vor.
Aufgrund dieser Straferwartung befand sich der von Rechtsanwalt Thomas verteidigte Angeklagte auch seit September 2024 in Untersuchungshaft.
Bereits am 2. Hauptverhandlungstag konnte die Beweisaufnahme bereits wesentliche Tatvorwürfe nicht bestätigen. Nach einer intensiven Befragung des vermeintlich Geschädigten durch die Verteidigung kamen das Gericht im Rahmen eines Antrages von Rechtsanwalt Thomas auf Aufhebung des Haftbefehls dazu, einen dringenden Tatverdacht im Sinne der Vorschriften aus der Anklageschrift nicht mehr annehmen zu können. Insoweit wurde der Mandant noch nach dem 2. Hauptverhandlungstag aus der Untersuchungshaft entlassen.
Auch am 3. Hauptverhandlungstag zeichnete sich ein anderes Bild, als es die Anklageschrift darstellte.
Auch die Staatsanwaltschaft rückte in ihrem Schlussvortrag von der ursprünglichen Anklagehypothese ab und beantragte die Verurteilung des Angeklagten nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Thomas fand auch die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung für nicht begründet und beantragte Freispruch.
Letztlich verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und setzte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.