Staatsanwaltschaft zieht Revision im Buttersäureanschlagprozeß zurück

 

Im Prozeß um den Buttersäureanschlag auf die Wohnung des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow sprach das Landgericht Leipzig in 2. Instanz den von RA Thomas verteidigten Angeklagten Thomas K. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung frei.

Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig Revision eingelegt, nachdem diese noch im Berufungsverfahren die Verhängung einer nicht mehr bewährungsfähigen Freiheitsstrafe beantragt hatte.

Diese Revision hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nunmehr zurückgezogen, so dass der Freispruch rechtskräftig ist.

 

Zurück