Urteil gegen Gruppe Freital rechtskräftig

Mit Beschluss vom 16.05.2019 verwarf der 3. Strafsenat des BGH die Revisionen von 6 der ursprünglich 8 Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 07.03.2018 als unbegründet (BGH 3 StR 575/18). 2 Angeklagte hatte das Urteil hingenommen. 

Am 07.03.2018 verurteilte der Staatsschutzsenat des OLG Dresen u.a. auch den von RA Thomas verteidigten Angeklagten Rico K. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung und wegen einem weiteren Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in vier tateinheitlichen Fällen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten; die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten beantragt.

Die hiergegen gerichtete Revision verwarf nun der BGH ohne nähere Begründung.

 


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