Urteil im Totschlagsprozess vom Leipziger Hauptbahnhof

 

Am 27.08.2021 urteilte das Landgericht Leipzig im Verfahren um eine tödliche Messerattacke am Leipziger Hauptbahnhof im November 2020. 

Das Landgericht Leipzig verurteilte den von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Angeklagten Abdelkader G. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. 

Das Landgericht Leipzig sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme für erwiesen an, dass der Angeklagte am 12.11.2020 auf dem Kleinen Willy-Brandt-Platz in der Nähe des Hauptbahnhofes in Leipzig eine andere Person im Rahmen einer Auseinandersetzung eine tödliche Verletzung mit einem Küchenmesser beibrachte. 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren beantragt; Rechtsanwalt Thomas einen Freispruch. 

Die LVZ berichtete über diesen Vorfall.

Rechtsanwalt Thomas nach der Urteilsverkündung: „Der Angeklagte hat geltend gemacht, sich in einer Notwehrlage befunden zu haben. Er selbst wurde vor der letztlich zum Tod führenden Handlung von dem späteren Tatopfer zunächst mit Pfefferspray und später auch mit einem Messer angegriffen und lebensbedrohlich verletzt. Das Gericht hat gleichwohl eine Notwehrlage nicht anerkannt und daher wegen Totschlags verurteilt. Auch hat die Schwurgerichtskammer die Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags nach § 213 StGB nicht für gegeben erachtet, obgleich das spätere Tatopfer erheblich auf den Angeklagten bis hin zu der Beifügung potenziell lebensgefährlicher Verletzungen eingewirkt hat. Daher ist beabsichtigt, das Urteil mit der Revision anzufechten, um so eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen.“

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