Urteil im Verfahren um den Mordanschlag am Kulturhaus Böhlen

Mit der Entscheidung vom 22.12.2021 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Leipzig als Schwurgerichtskammer, den von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Patrick H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.

 

Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.07.2021 wurde dem Angeklagten u.a. versuchter – heimtückischer - Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der Angeklagte soll am 16.12.2020 in den späten Abendstunden gemeinsam mit einem Mittäter eine ihnen bekannte andere Person in die Nähe des Kulturhauses Böhlen unter einem Vorwand gelockt und dort auf diesen mit einem Totschläger auf den Kopf eingeschlagen und – der Mitangeklagte – mit einem Messer mehrfach in den Rücken und in das Gesäß des Opfers gestochen haben.

 

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Nach 10 Hauptverhandlungstagen folgte die Schwurgerichtskammer letztlich – auch in der Strafhöhe - dem Antrag von Rechtsanwalt Thomas und verurteilte den Angeklagten u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten und ordnete zugleich die Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB an. Das Gericht folgte dabei der Auffassung von Rechtsanwalt Thomas, dass der Angeklagte jedenfalls strafbefreiend vom Versuch des Mordes zurückgetreten war, als er die weitere Tatausführung unterließ, obgleich dies ihm weiterhin möglich gewesen wäre und darüber hinaus den Mitangeklagten von der weiteren Verfolgung des Geschädigten abhielt.

 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig und der das Opfer vertretende Nebenklägervertreter hielten nach der durchgeführten Beweisaufnahme dagegen den Anklagevorwurf für bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte für den von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten.

 

Noch ist nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegt.

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