Urteil und Revision im Prozeß um Brandstiftung im Markranstädter Wohnhaus
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig verurteilte den von Rechtsanwalt Thomas verteidigten Angeklagten in einem Indizienprozeß u.a. wegen versuchtem Mord in neun tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge in neun tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe vom 11 Jahren und 9 Monaten und ordnete zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, wobei diese Unterbringung nach einem Vorwegvollzug von 3 Jahren Freiheitsstrafe erfolgen soll.
Damit folgte die Kammer im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft; Rechtsanwalt Thomas hatte im Hinblick auf den Tatkomplex der Brandlegung auf Freispruch plädiert.
Rechtsanwalt Thomas nach dem Urteil: „Die kurze Urteilsbegründung im Rahmen der Verkündung überzeugt wenig. Entscheidende Fragen, so z.B., wie der Angeklagte in der Tatnacht überhaupt in das Wohnhaus gekommen sein soll, nachdem er keinen Schlüssel hatte und die Haustüren nach den Angaben aller Zeugen verschlossen war, beantwortete das Landgericht nicht. Auch wurden von der Verteidigung gestellte Beweisanträge abgelehnt, welche die Annahme der Täterschaft des Angeklagten als fernliegend erscheinend lassen. Der Angeklagte hat mich mit der Einlegung der Revision beauftragt. Die Revision wurde von mir am 02.09.2019 beim Landgericht eingereicht.“